Anmeldung:

Nutzer: Kennwort:
Weitere Themen:
Schlagworte:

Willkommen auf unserer Schulhomepage!


Tel: 03941 / 24584

 

Email: kontakt@sks-gemm.bildung-lsa.de


Paulsplan 3 , 38820 Halberstadt

ferien_gross.png

Lizenzen & Quellen

Information zur Schülerbeförderung mit dem Deutschlandticket im Juli 2026

Der Landkreis Harz informiert über eine vorübergehende technische Pausierung der Deutschlandtickets für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler.

Wichtige Hinweise:

  • Die Deutschlandtickets werden im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 technisch pausiert.
  • Die ausgegebenen Chipkarten bzw. E-Tickets verbleiben bei den Schülerinnen und Schülern und müssen nicht zurückgegeben werden.
  • Ab dem 01.08.2026 werden die Tickets automatisch wieder aktiviert und können uneingeschränkt genutzt werden.

Regelung für die letzten Schultage vor den Sommerferien

Für den Zeitraum 01.07. bis 03.07.2026 haben die Verkehrsunternehmen eine Sonderregelung getroffen:

  • Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler werden auch ohne gültiges Deutschlandticket befördert.
  • Die Beförderungsberechtigung gilt ausschließlich für den Schulweg zwischen Wohnort und Schule.
  • Die vorhandenen Chipkarten und E-Tickets sind in diesem Zeitraum technisch nicht gültig.

Bitte beachten (Lehrkräfte)

Während der technischen Pausierung ist keine deutschlandweite Nutzung des Deutschlandtickets möglich. Dies betrifft insbesondere Fahrten im Rahmen von:

  • Projekttagen
  • Exkursionen
  • Wandertagen
  • Klassenfahrten
  • sonstigen schulischen Veranstaltungen

Die zwischen dem Landkreis Harz und den Verkehrsunternehmen HVB und HVG abgestimmte Sonderregelung, wonach anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler im Zeitraum vom 01.07. bis 03.07.2026

auch ohne technisch gültiges Deutschlandticket zwischen Wohnort und Schule sowie Schule und Wohnort befördert werden, gilt ausschließlich für den Bus- und Straßenbahnverkehr der HVB und HVG.

 

Für Fahrten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) besteht diese Sonderregelung nicht. Bei einer Nutzung der Züge ist daher im Zeitraum vom 01.07. bis 03.07.2026 ein gültiger Fahrschein erforderlich.

Sollte die Nutzung eines Zuges im Rahmen der Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule sowie Schule und Wohnort in diesem Zeitraum erforderlich sein, ist der Fahrschein zunächst durch die Schülerinnen und Schüler zu erwerben.

Die entstandenen Kosten können anschließend beim Landkreis Harz – Amt für Schulverwaltung und Bildung zur Erstattung eingereicht werden.

 

Wir bitten Eltern, Sorgeberechtigte sowie Lehrkräfte, diese Regelungen bei der Planung von Aktivitäten im Juli 2026 zu berücksichtigen.




Datenschutzerklärung