Antrag auf Freistellung vom Unterrícht
Bitte beachten Sie, dass Sonderurlaub für Schüler direkt vor oder nach Ferienzeiten nur in Ausnahmefällen gewährt werden kann. Er muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt und begründet werden.
In der übrigen Schulzeit kann der/die Klassenlehrer/in bis zu einem Tag Urlaub gewähren.
Nutzen Sie hierfür das folgende Formular.
| Freistellungsantrag ausfüllbar | antrag_auf_unterrichtsbefreiung_(ausfuellbar).pdf |
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Lizenzen & Quellen
- antrag_auf_unterrichtsbefreiung_(ausfuellbar).pdf
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