Änderungsanzeige für Telefonnummern, Adressen usw...

 

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Antrag auf Freistellung vom Unterrícht

Bitte beachten Sie, dass Sonderurlaub für Schüler direkt vor oder nach Ferienzeiten nur in Ausnahmefällen gewährt werden kann. Er muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt und begründet werden.

In der übrigen Schulzeit kann der/die Klassenlehrer/in bis zu einem Tag Urlaub gewähren.

 

Nutzen Sie hierfür das folgende Formular.

 

Freistellungsantrag ausfüllbar  antrag_auf_unterrichtsbefreiung_(ausfuellbar).pdf
Freistellungsantrag  antrag_auf_unterrichtsbefreiung.pdf

 

Entschuldigungsschreiben bei Krankheit

Entschuldigungsschreiben ausfüllbar  fernbleiben_vom_unterricht_(ausfuellbar).pdf
Entschuldigungsschreiben  fernbleiben_vom_unterricht.pdf

 




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